ahhh. lange vermisst..es gibt ihn also noch/wieder, den advocatus diaboli...

Der Einwand mit der möglicherweise nicht vorhandenen bzw. unzureichend durchgeführten Geschwindigkeitsmessung ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Jedoch dürften die Aussagen von zwei verbeamteten Streckenkommisaren auch durchaus auch vor der deutschen Justiz entsprechendes Gehör finden, falls es zu einem Verfahren kommen würde. Natürlich wäre der zu berücksichtigende Messfehler (Tachovergleich) höher als üblich anzusetzen. Die Aussage des vermutlich neutralen Streckenstewards stellt meines Erachtens eine zusätzliche Ergänzung dar.
Man könnte ja hierzu einen, von mehreren Polizisten direkt beobachteten, eventuell sogar versehentlich begangenen Rotlichtverstoß angeben. Da gibt es ja auch keine direkte Messung der vergangenen Zeit seit der Ampelschaltung auf Rot. Die Folgen (Renn-Punkte, Lizenzpause und "Startgebühren") könnten hierbei, obwohl vielleicht nicht so drastisch, aber durchaus mit dem vorliegenden Fall vergleichbar sein.
Könnte allerdings im vorliegenden Fall ein Vorsatz nachgewiesen werden, so dürfte dies auch zusätzlich nachteilige Folgen haben. Ein Vorsatz könnte zum Beispiel durch das offensichtlich synchrone Startverhalten der Rennfahrer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden.
advocatus diaboli hat geschrieben:
Die beiden haben sich nicht erkennbar unvorschriftsmäßig verhalten.
Das könnte im vorliegenden Fall durchaus NICHT zutreffen, da allem Anschein nach kein angepasstes Fahrverhalten der "Piloten" zu erkennen war und vermutlich das Eingreifen der Rennkommisare dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht entgegensprach.
achja, dies stell natürlicherweise auch so überhaupts gar keine Rechtsberatung oder so dar
